ÜBER UNS
HERZLICH WILLKOMMEN IN DER RECHTSANWALTSKANZLEI
FREIMÜLLER / OBEREDER / PILZ
RECHTSANWÄLT_INNEN GMBH
Unsere Philosophie.
Mitten im achten Bezirk, gegenüber dem alten AKH im Dachgeschoss eines Gründerzeit-Hauses, verstehen wir uns als eine Anwaltskanzlei für das moderne Wien: eine Stadt, in der neben Konzernniederlassungen und alteingesessenen Betrieben auch viele junge, aufstrebende Unternehmen das Wirtschaftsgeschehen bestimmen.
Unsere JuristInnen stehen für solide Qualität einer etablierten Anwaltskanzlei – aber auch für immer neue Akzente. Wir sehen es als Selbstverständnis, politisch engagiert zu sein, sozial benachteiligte Gruppen, wie auch Einzelpersonen, Sozialhilfe-Organisationen und NGO’s zu beraten und zu vertreten.
Unsere Schwerpunkte.
Anwaltliche Tätigkeit erfordert heute ein hohes Ausmaß an Spezialisierung, um kompetente
und qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung zu gewährleisten.
Die von uns angebotenen Schwerpunkte umfassen neben dem allgemeinen Zivilrecht insbesondere die Bereiche Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Urheber- und Medienrecht sowie Rechtsfragen moderner Telekommunikationsformen. Dazu kommen Zusatzqualifikationen in weiteren Spezialgebieten.
Unsere Rechtsgebiete.
In den von unseren PartnerInnen und juristischen MitarbeiterInnen betreuten Fachgebieten bieten wir Ihnen Know-How, reichhaltige Erfahrung sowie umfangreiches theoretisches und praktisches Wissen. Für jede von Ihnen an uns herangetragene Frage steht der/die jeweils spezialisierte JuristIn unserer Kanzlei zur Verfügung. Die ständige Kommunikation unter den PartnerInnen schafft das erforderliche Netzwerk zur bestmöglichen umfassenden Beratung unserer KlientInnen.
Allgemeines
Privatrecht
Arbeitsrecht
individuelles &
kollektives
Sozialrecht
Handels- &
Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsrecht
Wettbewerbsrecht
Markenrecht
Insolvenzrecht &
Sanierungen
Medienrecht
EDV- &
Telekommunikations-
Recht
Urheberrecht
Liegenschaftsrecht
Hochschulrecht
Familienrecht
Datenschutzrecht
TEAM
BEI UNS SIND IHRE ANLIEGEN IN GUTEN HÄNDEN.
Ein erfahrenes Team
kümmert sich um Ihr Recht.
PARTNER
PartnerInnen.
Die sechs RechtsanwältInnen der 1994 gegründeten Sozietät haben sich auf unterschiedliche Fachgebiete spezialisiert.
Gemeinsam bieten sie ihren KlientInnen eine umfassende Betreuung.
Durch die Kombination mehrerer Spezialgebiete kann oft ein entscheidender Mehrwert erzielt werden.
JURISTEN
JuristInnen.
Die JuristInnen der 1994 gegründeten Sozietät haben sich auf unterschiedliche Fachgebiete spezialisiert.
Gemeinsam bieten sie ihren KlientInnen eine umfassende Betreuung.
Durch die Kombination mehrerer Spezialgebiete kann oft ein entscheidender Mehrwert erzielt werden.
KARRIERE
Sie suchen eine Tätigkeit, die nicht nur Herausforderung, sondern auch Berufung sein kann?
Sie verfügen neben ausgezeichneter juristischer Qualifikation über gutes Auftreten und die Fähigkeit,
sich in komplexe Situationen sowie in Ihr Gegenüber hineinzuversetzen?
Unsere Kanzlei arbeitet in nach Fachgebieten orientierten Teams und bietet Ihnen in einem angenehmen Betriebsklima neben der Möglichkeit der Spezialisierung auch vielfältige Praxismöglichkeiten mit individueller Betreuung an; neben der für die Anwaltsprüfung maßgeblichen Gerichtserfahrung haben Sie die Möglichkeit, in den von unserer Kanzlei betreuten Spezialgebieten fundierte Erfahrung zu erwerben, dies vor der Perspektive einer mittel- bis langfristigen Zusammenarbeit und der Möglichkeit der Partnerschaft.
NEWS
AUS UNSERER KANZLEI.
News & Informationen.

A-TEC Industries AG: Aktuelle Information vom 20.4.2022
Sanierungsverfahren A-TEC Industries AG – bevorstehende Quotenausschüttung
Informationen des vom Gericht bestellten Kurators für Inhaber von Teilschuldverschreibungen der WW Holding AG (vormals: WIENWERT Holding AG) im Sanierungsverfahren der WW Holding AG (ISIN: AT0000A1LJK5 und ISIN: AT0000A1P0K5
Informationen des vom Gericht bestellten Kurators für Inhaber von Teilschuldverschreibungen der WW Holding AG (vormals WIENWERT Holding AG), ISIN AT0000A1LJK5 und ISIN AT0000A1P0K5 .
VfGH: Keine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit der Obersten Organe
Der Verfassungsgerichtshof hat in einem von uns geführten Verfahren (GZ: E 473/2015 vom 25.6.2015) in einem heute zugestellten Erkenntnis erstmals festgestellt, dass eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit der obersten Organe der Republik für hoheitliches Handeln nicht besteht. Im Anlassfall wurde über einen (im Zeitpunkt des Erkenntnisses nicht mehr amtierenden) Bundesminister eine Verwaltungsstrafe von EUR 400 verhängt, da in einer untergeordneten, nachgelagerten Dienststelle seines Ressorts in der Steiermark Bestimmungen des Lebensmittelrechtes nicht eingehalten worden waren. Der VfGH war – wie der von unserer Kanzlei (RA Mag. Michael Pilz) vertretene Beschwerdeführer – der Auffassung, dass für Handlungen im Rahmen des hoheitlichen Gesetzesvollzugs eine verwaltungsstrafrechtliche Strafbarkeit des obersten Verwaltungsorgans „nicht in Frage komme“. Da das Landesverwaltungsgericht Steiermark dies im angefochtenen Erkenntnis verkannte, unterstellte es dem Verwaltungsstrafgesetz, insbesondere dessen § 9 Abs. 1 VStG, einen verfassungswidrigen Inhalt. Der ehemalige Minister sei durch die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes in seinem Recht auf Gleichheit verletzt worden, weshalb diese aufgehoben wurde.
EuGH zur Frage der internationalen Zuständigkeit der Gerichte in Fällen der Urheberrechtsverletzung durch Veröffentlichung von Lichtbildern im Internet
In einem Vorabentscheidungsverfahren, in dem unsere Kanzlei (RA Mag. Michael Pilz) als Klagevertreterin beteiligt ist, hat der EuGH am 22. Jänner eine wegweisende Entscheidung getroffen. Die Klägerin, eine renommierte Architekturfotografin, hat mit unserer Hilfe vor dem Handelsgericht Wien Klage auf Schadenersatz eingebracht, weil von ihr angefertigte Architekturfotografien ohne ihre Zustimmung auf der Website eines bundesdeutschen Energieversorgers veröffentlicht wurden. Das beklagte Unternehmen wandte im Verfahren ein, das Handelsgericht Wien sei nicht zuständig, da die Bilder nur auf einer „deutschen“ Website, mit der Domain-Endung „.de“ erschienen seien. Damit wollte der Energieversorger seiner Zahlungspflicht durch einen prozessualen Kniff entkommen – allerdings erfolglos.
KONTAKT
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1080 Wien
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Impressum
I M P R E S S U M
Die Rechtsanwält_innen von FREIMÜLLER/OBEREDER/PILZ sind Mitglieder der Wiener Rechtsanwaltskammer. Die Bezeichnung als Rechtsanwalt bedarf keiner Ernennung, sondern des Nachweises bestimmter Erfordernisse und der Eintragung in die Liste der Rechtsanwält_innen (§ 1 RAO). Die FREIMÜLLER/OBEREDER/PILZ Rechtsanwält_innen GmbH ist ebenso in die Liste der Rechtsanwaltsgesellschaften bei der Rechtsanwaltskammer für Wien eingetragen. Die Rechtsanwält_innen und Rechtsanwaltsanwärter_innen von FREIMÜLLER/OBEREDER/PILZ unterliegen, wie alle österreichischen Rechtsanwält_innen, dem Standesrecht der Rechtsanwält_innen (RAO, RL-BA, EuRAG), dessen Einhaltung durch die Disziplinarräte der Österreichischen Rechtsanwaltskammer überwacht wird. Nähere Informationen zu den (gesetzlichen) Regelungen des Standesrechts, den Disziplinarräten und den Rechtsanwaltskammern auf der Website des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. www.oerak.at
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