Tätigkeitsschwerpunkte
Geboren 1996 in Freistadt // seit 2025 als Rechtsanwaltsanwärterin bei der HAIDER | OBEREDER | PILZ Rechtsanwält:innen GmbH tätig // 2020 – 2022 und 2023 – 2025Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien // 2022 – 2023 wissenschaftliche Mitarbeiterin im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs // LL.B. 2018 (Wirtschaftsuniversität Wien), LL.M. 2020 (Wirtschaftsuniversität Wien), seit 2021 Doktoratsstudium (Wirtschaftsuniversität Wien, Dissertationsthema: Arbeitsrechtliche Fragen des eSports)
Lektorin an der Wirtschaftsuniversität Wien // Nachwuchsforum der Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht, „Recht auf Beschäftigung im eSport?“, 9.4.2025 // Anwaltsakademie, „Der ideale Arbeitsvertrag“, 14.3.2024 // Sport & EU 17th annual conference, Universidade Autónoma de Lisboa, „The legal permissibility of agelimits for football referees“, 6.7.2023
Sozialversicherungsrechtliche Umqualifikation eines Sporttrainers vom „Neuen Selbständigen“ zum freien Dienstnehmer (Glosse zu VwGH Ro 2022/08/0006), ZAS 2024, 277 // Die Homegrown Players Rule im Fußball und ihre Vereinbarkeit mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit: Zugleich eine (Teil-)Besprechung von EuGH 21.12.2023, EUGH Aktenzeichen C-680/21 („Royal Antwerp Football Club“), SpoPrax 2024, 86 (gemeinsam mit Petschinka) // Arbeitsrecht in Petschinka (Hrsg) eSport-Recht (2023) 197 // Sozialversicherungsrecht in Petschinka (Hrsg) eSport-Recht (2023) 233 // Zeitguthaben begründen keine nach dem IESG gesichterte Forderung (Glosse zu 8 ObA 16/23w), EvBl2023, 229
// Einführung einer auf „bloßem Erfahrungswissen“ beruhenden akkordähnlichen „Umbauprämie“ (Glosse zu 8 ObA 48/22z), DRdA 2023, 382 // Von einer tatsächlichen Arbeitsleistung abhängige Bleibeprämien sind als Entgelt iSd IESG zu qualifizieren (Glosse zu 8 ObS 1/21m), DRdA 2022, 247 // Über der Schmerzgrenze: Dienstverhinderung und Entgeltfortzahlung bei Menstruationsbeschwerden, juridikum 2022, 289 (gemeinsam mit Schöffmann)
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